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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen ...

Der Firmenverbund Rheinland (FVR) bietet Firmen aus unterschiedlichen Branchen die Möglichkeit, sich mit fremden Firmen neu zu vernetzen, über die Plattform zu kommunizieren und Informationen auszutauschen sowie ihr Auftrags-Einzugsgebiet zu vergrößern. Die Vermittlung von Geschäften, neuen Kunden sowie die Auftragsvermittlung ist das primäre Ziel des FVR.

 

  1. Vertragsart, Vertragsleistung und Zustandekommen des Vertrags

Der FVR verpflichtet sich ausgehend von dem einleitend genannten Gesellschaftszweck zu einer Dienstleistung. Der FVR stellt seinen Vertragspartnern (im Folgenden Mitglieder) ein Internetportal bereit und organisiert Veranstaltungen. Nach einem kostenlosen Beratungsgespräch erhält der Interessent bei Erfüllen der Voraussetzungen eine Mitgliedsvereinbarung (Angebot zum Vertragsschluss). Der Vertrag kommt mit Zugang der vom Mitglied ausgefüllten Mitgliedsvereinbarung bei der FVR (Annahme) zustande.

 

  1. Internetportal

Der FVR stellt seinen Mitgliedern unter der Domain www.firmenverbund-rheinland.de ein Internetportal bereit. Die Mitglieder können sich dort ein eigenes Profil anlegen und sich und ihre Firma präsentieren.

 

  1. Veranstaltungen

Der FVR organisiert nach Bedarf Veranstaltungen, die individuell geplant werden. Der FVR behält sich vor, für die Teilnahme der Veranstaltungen eine Sondergebühr zu erheben. Diese wird im Vorfeld mitgeteilt. Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an den Veranstaltungen der FVR. Photos der Mitglieder auf diesen Veranstaltungen dürfen im Internet auf der Homepage oder in den sozialen Medien zur Imagepflege veröffentlichen darf. Die Mitglieder stimmen dem zu.

 

  1. Zusammenarbeit der Mitglieder unter einander

Die Mitglieder können untereinander Kunden vermitteln. In diesem Fall verpflichten sich die daran beteiligten Firmen, den vermittelten Kunden umgehend zu kontaktieren. Der FVR ist nicht Partei solcher Vereinbarungen.

 

  1. Exklusivität der Fachgebiete

Der FVR achtet bei Abschluss der Verträge darauf, dass nur eine geringe Anzahl an Firmen mit einem gleichen Geschäftszweck als Mitglieder zugelassen werden. Ein Anspruch auf individuelle Exklusivität besteht seitens der Mitglieder nicht. Regelmäßig werden pro Region bis zu sechs Mitglieder einer gleichen Branche zugelassen.

 

  1. Nutzungsbedingungen des Internetportals

Das Internetportal darf nur von den Mitgliedern bzw. deren Betriebsangehörigen genutzt werden. Eine Weitergabe der Login-Daten an Dritte außerhalb des Unternehmens des Mitglieds ist unzulässig. Die veröffentlichten Inhalte müssen einen Unternehmensbezug aufweisen. Für die Inhalte ist das jeweilige Unternehmen bzw. der Urheber der Inhalte  verantwortlich. Es ist auf eine angemessene Ausdrucksweise zu achten. Beleidigungen oder Rufschädigungen sind zu unterlassen.

 

  1. Zahlung

Die Mitgliedsgebühr ist jeweils zum 3. Werktag eines Monats (Zahlungseingang) auf die Kontoverbindung des FVR zu leisten.

 

  1. Dauer des Vertrags

Der  Vertrag wird auf 12 Monate abgeschlossen und beginnt mit Bestätigung der Anmeldung durch den FVR.

 

  1. Vertragskündigung

Jede Vertragspartei kann spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform erklären. Andernfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit um 12 Monate.

 

  1. Sonderkündigungsrecht der DFVR

Im Fall der dreimaligen Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen kann der FVR den Vertrag fristlos kündigen. Das Mitglied ist zur Zahlung der ausstehenden Mitgliedsgebühren bis zum Ablauf der regulären Vertragsdauer verpflichtet.

 

  1. Rückerstattung von Beiträgen

Die FVR erstattet grundsätzlich keine Beiträge zurück. Dies gilt auch, wenn die mit dem Vertrag verbundenen Erwartungen nicht erfüllt werden.

 

  1. Haftung

Der FVR haftet nicht für seine Mitglieder. Sie sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen des FVR. Ansprüche der Mitglieder gegenüber dem FVR auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Mitglieder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des FVR, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der FVR nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mitglieds aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

 

  1. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam, verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksamen Regelungen durch Regelungen, die dem Sinn und Zweck und der wirtschaftlichen Zielrichtung der unwirksamen Regelung möglichst nahekommen, zu ersetzen.

 

Alfter, 10.07.2021

Unsere Vernetzung: ungezwungen, unkompliziert, attraktiv und bezahlbar.

Auf diversen zwanglosen Veranstaltungen im Jahr – die Teilnahme ist freiwillig - können sich die Unternehmen auch untereinander kennlernen und austauschen.

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